27. November 2019 Jonathan Büchi

Der Fall Wilson A. – Rassistische Polizeigewalt und institutioneller Rassismus

Wilson A. wurde vor 10 Jahren von der Polizei nicht nur kontrolliert, sondern auch geschlagen und schwer verletzt. Die Polizist*innen wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen. Nun liegt der Fall vor dem Obergericht.

Wilson A. wurde 2009 Opfer von massiver Polizeigewalt. Ausgelöst durch Racial Profiling, einer rassistisch motivierten Personenkontrolle in Zürich. Eine Kontrolle, während der Wilson A. Pfefferspray ins Gesicht bekam, brutal zu Boden gebracht wurde und etliche Schläge abbekam. Und das obwohl er den Polizist*innen erklärte, dass er eine Herzoperation hinter sich hatte. Die Folgen waren ein gebrochener Lendenwirbel, Prellungen im Gesicht und am Hals, eine Zerrung am Oberschenkel und eine Meniskusverletzung. Dass der eingesetzte Herzschrittmacher das alles mitmachte, grenzt an ein Wunder.

Die Täter*innen, in diesem Fall sind das Polizist*innen, wurden bis heute nicht dafür zur Rechenschaft gezogen. Der Fall von Wilson zeigt exemplarisch, wie institutioneller Rassismus dazu führt, das rassistische Polizeikontrollen und Übergriffe für die Täter*innen keine Konsequenzen haben und so immer und immer wieder vorkommen.

Dass Menschen ausländischen Aussehens von der Polizei kontrolliert, beschimpft und auch tätlich angegangen werden, ist in der Schweiz Alltag. Nur haben die wenigsten die Mittel sich dagegen zur Wehr zu setzen. Viele haben keinen Schweizer Pass und Angst vor negativen Konsequenzen bezüglich ihres Aufenthaltsstatus. Anderen fehlt es an finanziellen Mitteln.

Justiz deckt Polizei

Wilson A. will aber Gerechtigkeit, konnte jedoch lange Zeit keinen Anwalt finden. Gegen die Polizei wissen alle, hat niemand eine Chance. Erst als er bei Bruno Steiner anrief, stiess er auf offene Ohren. Steiner kritisiert das Justizsystem seit langem und weiss, wie schwierig es ist, gegen die Polizei zu prozessieren. Er macht es aus Überzeugung. In der Zwischenzeit hatte die Polizei ihrerseits bereits Strafanzeige eingereicht, wegen «Gewalt und Drohung gegen die Polizei». Auch das keine Seltenheit. Sobald sich eine Person nicht alles gefallen lässt, kommt es zur Gegenanzeige. Eine beliebte Taktik der Polizei, um ihre Opfer schon von Anfang an zu diskreditieren und behindern.

Gegen die Polizei wurde indes nie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft scheint das nicht für nötig zu halten.

Wilson A. hat trotz all dieser Hürden Strafanzeige eingereicht. Wo macht man das? Bei der Staatsanwaltschaft, Freund und Helfer der Polizei. Die Staatsanwältin hat dann auch von der ersten Minute an versucht das Verfahren gegen die Polizist*innen einzustellen. Sie arbeitete von Anfang an gegen Wilson A. und für die Polizei. Auch als das Bundesgericht sie dazu verpflichtete Anklage zu erheben, machte sie das so, dass die Polizei freizusprechen war, weil die Delikte bereits verjährt waren. Als das Gericht entschied, «Gefährdung des Lebens» habe bestanden und müsse in die Anklageschrift aufgenommen werden, plädierte die Staatsanwältin auf Freispruch. Gegen die Polizei wurde indes nie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft scheint das nicht für nötig zu halten.

Gegen die Polizei zu prozessieren ist aussichtslos, denn es gibt keine unabhängige Stelle in diesem System. Man könnte sagen, die Polizei untersucht sich selbst. Dass das nicht zu Gerechtigkeit führt, ist zu erwarten. Es führt wohin es führen muss: Alle gegen einen.

Rassistische Vorurteile

Vor Gericht bediente sich die Verteidigung dann denselben rassistischen Vorurteilen, welche erst zur Personenkontrolle geführt hatten, um Wilson A. zu diskreditieren und stellte ihn als Täter hin. Ein schwarzer Mann sei von Natur aus gefährlich und neige zu Gewalt, ein Krimineller. So überrasche es nicht, dass dieser eben wild geworden sei und die Polizist*innen angriff, welche sich dann verteidigen mussten, nur aus Not mit Gewalt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und entschied auf Freispruch für die Polizei. «Die Aussagen der Beschuldigten sind sehr nachvollziehbar und stimmen überein», begründete der leitende Richter am Bezirksgericht das Urteil. Wilson A. wurde nicht geglaubt, seine Geschichte sei «schlicht nicht vorstellbar». So schliesst sich der Kreis. Nun geht es weiter ans Obergericht.

Die Institutionen schützen sich selbst. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Justiz decken fehlbare Polizist*innen. Es darf keine Fehler geben, denn die Institutionen sind unfehlbar, geradezu vollkommen. So gibt es keine Täter, keine Schuldigen. Also werden die Opfer zu Lügnern, zu Tätern und ihnen wird der Prozess gemacht. Das verwundert nicht, so ist das Bild in vielen Köpfen, dass Ausländer gewalttätig seien, unglaubwürdig und lügnerisch. Niemand schreit auf, alle glauben der Polizei. Niemand kann sich vorstellen, dass es Polizist*innen gibt, die rassistisch handeln, die gewalttätig sind. Aber alle können sich vorstellen, dass ein schwarzer Mann die Polizei angegriffen habe.

Rassismus, so sind sich viele einig, gibt es in der Schweiz nicht. Die Gerichte folgen also nur der gesellschaftlichen Logik, denn wenn es kein Rassismus gibt, gibt es auch keine Opfer rassistischer Polizeigewalt. Diese Logik führt dazu, dass die Institutionen in sich selbst rassistisch sind und es nicht nur das Fehlverhalten einzelner Polizist*innen ist.

Rassismus, so sind sich viele einig, gibt es in der Schweiz nicht. Die Gerichte folgen also nur der gesellschaftlichen Logik, denn wenn es kein Rassismus gibt, gibt es auch keine Opfer rassistischer Polizeigewalt.

So lange sich das nicht ändert, werden Menschen anderer Hautfarbe weiterhin Opfer von rassistischen Polizeikontrollen und Polizeigewalt. Sie leben durch diese Gewissheit in Angst, meiden öffentliche Plätze oder ziehen weg. Institutioneller Rassismus diskriminiert jeden Tag, auch ohne einen Prozess, leise und unsichtbar. Das macht diese Form von Rassismus auch so schwer fassbar und umso schmerzhafter für die Betroffenen. Ihnen wird nicht geglaubt und ihr Schmerz nicht anerkannt.

Polizist*innen müssen sanktioniert werden können für ihr Fehlverhalten, so wie alle anderen Menschen auch.

Wie können wir hier von einem Rechtsstaat sprechen? In einer wirklichen Demokratie braucht es unabhängige Beschwerdestellen und eine Möglichkeit sich gegen Unrecht zu wehren. Polizist*innen müssen sanktioniert werden können für ihr Fehlverhalten, so wie alle anderen Menschen auch.

Es ist unsere Pflicht gegen rassistische Polizeiarbeit und Gerichtspraxis zu protestieren.

Darum solidarisieren wir uns mit Wilson A., denn sein Fall steht für viele.

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