3. Juni 2024 Semira Abebe (Eritreischer Medienbund Schweiz)
Die wählerstärkste Partei der Schweiz hetzt seit Jahren gegen ganze Bevölkerungsgruppen. Nun wehrt sich der Eritreische Medienbund – und zieht die SVP vor Gericht.
Seit Jahren müssen wir – die eritreische Diaspora in der Schweiz – zuschauen, wie uns die SVP für ihre Werbekampagnen benutzt, uns diskriminiert und mit rassistischen Parolen eindeckt. Das schürt Vorurteile und erschwert uns das Leben in der Schweiz.
Vor etwa 50 Jahren hiess es «Italiener zurück nach Italien», weil ihnen Messerstechereien vorgeworfen wurden. Im Jahr 2001 führte die SVP eine Wahlkampagne mit dem Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» durch. Und im Wahlkampf 2019 hat die SVP Kanton Zürich wieder ein Video auf Facebook veröffentlicht, in dem es um angebliche Messerstechereien durch Eritreer ging. Aber dabei blieb es nicht. Die Eritreer:innen in der Schweiz wurden auch noch pauschal als Vergewaltiger, Kriminelle und unechte Flüchtlinge dargestellt. Es wurde Hass geschürt, was schwerwiegende Konsequenzen hatte. Viele Eritreer:innen erleben immer noch rassistische Aussagen im Alltag, einige bekommen keine Wohnung oder keinen Arbeitsplatz.
Wir fragen uns: Warum werden wir aufgrund unserer Hautfarbe, Herkunft und Religion konstant angegriffen? Warum vermittelt man der Schweizer Bevölkerung bewusst ein negatives, tendenziöses Bild von uns Ausländer:innen? Warum nimmt sich eine Partei das Recht, uns als Kriminelle, Mörder, Vergewaltiger und Scheinflüchtlinge abzustempeln? Warum darf man landesweit einen Flyer verteilen, bei dem die Schwarze Hautfarbe als falsch angekreuzt wird und die weisse als richtig? Ist die Kolonialzeit noch nicht vorbei? Sind wir nicht alle gleich und haben wir nicht die gleichen Menschenrechte hier in der Schweiz?
Aus unserer Sicht hat die SVP durch die rassistische Herabsetzung der eritreischen Gesellschaft gegen die Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), verstossen. Solche Handlungen sind in der Schweiz ein Offizialdelikt, weswegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eigentlich selbst aktiv werden müsste. Die Einführung der Rassismus-Strafnorm wurde 1994 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Die Abstimmung erfolgte unter anderem als Reaktion darauf, dass in den Achtziger- und frühen Neunzigerjahren Rechtsextreme in der Schweiz sehr präsent waren. Im Jahr 1989 hatten Neonazis in der Schweiz etwa an einer sogenannten «Tamilen-Jagd» Ausländer:innen durch die Strassen von Zug gehetzt. Diese Strafnorm ist die rechtliche Grundlage, auf die wir uns berufen.
Der Eritreische Medienbund Schweiz EMBS, ein Verein der eritreischen Diaspora in der Schweiz, hat bereits im Jahr 2019 die Behörden auf diesen Rechtsverstoss der SVP hingewiesen, aber erst Ende des letzten Jahres haben wir endlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten. Wir lassen uns vor Gericht von einem Anwalt vertreten, was Geld kostet. Noch im Jahr 2023 hat die SVP das oben erwähnte Flugblatt verbreitet, auf dem Ausländer:innen mit Schwarzer Hautfarbe rot durchgestrichen sind, während eine weisse Familie ein grünes Häkchen erhält. Ausländer:innen werden weiterhin aufgrund ihrer Religion und ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert. Die SVP verletzt so in vielerlei Hinsicht unsere Würde und spricht uns unsere Rechte ab. Wir wollen diese Diskriminierung und Ausgrenzung nicht tolerieren und uns aktiv dafür einsetzen, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Mit unserem Engagement wollen wir ein Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Ausländer:innen setzen und uns für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen. Wir freuen uns über jede Unterstützung, sei es durch aktive Mitarbeit an unserem Projekt oder finanzielle Unterstützung, um die Anwaltskosten zu decken. Vielen Dank.
Konto: Eritreischer Medienbund Schweiz, Raiffeisenbank Flawil
IBAN: CH66 8080 8006 5569 3090 5
Vermerk: «Prozess gegen SVP»
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