29. Mai 2015 Abed Azizi

Kurdische Flüchtlinge: UNO verurteilt die Schweiz

Solidaritäts-Demonstration in Wien für die protestierenden Kurd_innen im Iran, 14. Mai 2015 (Foto: Kurdish Revolution in Iran)

Warum muss die UNO der Schweiz sagen, dass sie Verfolgte aufnehmen muss? Warum macht das die Schweiz nicht selbst, wenn es mein Recht ist

Ich warte 10 Minuten im HB Zürich bis der Zug kommt. Wie ich es schon oft zuvor erlebt habe, kommen ein paar Polizisten direkt auf mich zu. Nach der Körperkontrolle beginnen sie, die üblichen Fragen zu stellen: «Was machst du in der Schweiz? Was suchst du hier und warum gehst du nicht zurück?» Ich antworte, dass ich einen Ausweis und auch einen Anwalt habe. «Wer bezahlt deinen Anwalt Wir Schweizer müssen das bezahlen», belehrt mich der Polizist. «Das stimmt nicht», protestiere ich wütend, «ich habe ihn selbst bezahlt mit meinen Ersparnissen, damit er eine CAT1-Beschwerde bei der UNO einreicht.» «Alle Ausländer lügen», entgegnet der Polizist.

Ich bin Kurde aus dem Iran und habe vor meiner Flucht für eine verbotene kurdische Partei Propaganda gemacht.

Die iranische Polizei sah mich dabei, kam zu mir nach Hause und wollte mich verhaften.

Doch ich war schon nicht mehr dort: Ich hatte gemerkt, dass sie mich beobachtet hatten und wusste, dass ich nicht im Iran bleiben konnte. Ich floh aus dem Land und wurde in den Bergen von Kurdistan-Irak Peschmerga2. Warum gehe ich nicht zurück? Ich bin seit vierzehn Jahren Mitglied in einer als illegal erklärten Partei und habe gegen die iranische Regierung gekämpft. Mitgliedern von illegalen Parteien droht im Iran die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Die Regierung glaubt, dass sie von Gott sei, und wenn du gegen sie bist, bist du automatisch gegen Gott.

Als ich in die Schweiz gekommen bin, erhielt ich eine Arbeitsbewilligung. Ich arbeitete zwei Jahre lang hart in einem Schnittblumenkulturbetrieb. Von meinem geringen Einkommen habe ich Sozialabgaben gezahlt und gemäss Asylgesetz sogar noch eine spezielle Abgabe von zehn Prozent. Das niedrige Einkommen reichte nur gerade für meine Miete und meine Lebenshaltungskosten. Trotzdem versuchte ich während dieser Zeit so viel Geld wie möglich beiseite zu legen, um einen Anwalt zu bezahlen. Plötzlich kam dann das Arbeitsverbot, ausgelöst durch den Negativ-Entscheid des Bundesamts für Migration (BfM). Das BfM hatte entschieden, mich nicht als Flüchtling anzuerkennen und entzog mir deswegen das Recht zu arbeiten.

Es folgten drei Jahre voller Schwierigkeiten und bangen Wartens auf die Briefe des Anwalts.

Während ich auf den Entscheid der UNO warten musste, wurde ich genauso behandelt wie andere Flüchtlinge, die gar keine Papiere haben. Obwohl ich gemäss der UNO nicht ausgeschafft werden durfte, war ich mir nicht sicher, ob sich die Schweiz an diese Anweisung halten würde. Die Polizisten spielten mit meiner Angst. Einmal sperrten sie mich sogar unrechtmässig drei Tage ins Gefängnis und liessen mich im Ungewissen, ob ich ausgeschafft werden würde oder nicht. Ich erhielt zwar eine Entschädigung, aber das half nicht gegen die Angst. Ich blieb im ständigen psychologischen Stress, ausgelöst durch Polizeikontrollen, Demütigungen, Ungewissheit und Transfers von einer Notunterkunft in die nächste.

Schliesslich, im Dezember 2014, erhielt ich endlich den Bescheid von der UNO: Meine Klage wurde angenommen, die Schweiz erhielt die Anweisung, mich als Flüchtling anzuerkennen. Sechs Jahre lang hatte das BfM sich die Mühe gemacht, seitenlange Erklärungen zu schreiben, warum ich als kurdischer Aktivist im Iran nicht gefährdet sei. Und dann das.

Am 19. Februar 2015 wurden wieder drei kurdische Aktivisten im Iran hingerichtet, am 4. März weitere sechs. Andere stehen noch auf der Todesliste.

Diese Hinrichtungen haben offensichtlich gemacht, dass die Behauptung des BfM eine Lüge ist.

Die traurige Wahrheit ist eine andere. Anstelle von hypothetischen seitenlangen Erklärungen könnte das BfM ehrlicherweise doch einfach schreiben: «Wir haben die Anweisung, einen bestimmten Prozentsatz der Gesuche abzulehnen und Ihres gehört leider dazu. Wenn Sie Geld für einen Anwalt haben, erwartet Sie eine jahrelange Wartezeit mit Nothilfe im Bunker, wenn Sie keines haben: Fröhliche Heimreise! Mit etwas Glück schaffen Sie es vielleicht auch, der Folter und der Hinrichtung zu entkommen.»

Warum muss die UNO der Schweiz sagen, dass sie Verfolgte aufnehmen muss? Warum macht das die Schweiz nicht selbst, wenn es mein Recht ist?

1) CAT: Committee against Torture (Komitee gegen Fol- ter, UNO-Organisation). Mehr Infos im Kasten. 

2) Mitglied der kurdischen Guerilla. 


Kein Einzelfall

Der UNO-Ausschuss zur Verhütung von Folter (CAT) hat 2014 in fünf Fällen von Asylsuchen- den aus dem Iran – unter ihnen zwei Familien – eine Verletzung des Non-Refoulement-Prin- zips durch die Schweiz festgestellt. Dieses Prinzip verbietet die Ausweisung, Ausschaf- fung oder Auslieferung einer Person in ein Land, in dem ihr Folter, unmenschliche Behandlung oder andere sehr schwere Men- schenrechtsverletzungen drohen. Es ist Teil der Anti-Folter-Konvention der UNO. «Die Schweiz bezweifelte in allen fünf Fällen die Glaubwürdigkeit der Aussagen, machte Widersprüche und Ungereimtheiten geltend und schätzte die persönlichen Bedrohungslagen bei einer Abschiebung als unproblematisch ein», schreibt die Website humanrights.ch. Der CAT sah das anders.

Die Entscheide des CAT sind für die Schweiz nicht völkerrechtlich bindend. Gemäss BfM (bzw. seit 1.1.2015 SEM, Staatssekretariat für Migration) halte sich die Schweiz aber grund- sätzlich an die Entscheide des CAT und bringe damit zum Ausdruck, «dass sie diese als ver- bindlich erachtet». Normalerweise erhalten die erfolgreichen Rekurrenten eine F-Bewilligung. Dennoch erhielt die Schweiz letzten November eine Rüge, weil sie einen Beschwerdeführer aus dem Kosovo ausgeschafft hatte, bevor der CAT seinen (negativen) Entscheid gefällt hatte.

In den letzten fünf Jahren haben sich die Verurteilungen der Schweiz durch das CAT gehäuft. In einem ähnlichen Fall wie dem vorher erwähnten verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz, weil einem iranischem Asylsuchenden bei einer Ausschaffung Folter drohen würde.

von Michael Schmitz

Mehr Infos:

http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/uno/antifolterkonvention/cat-pos/

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