18. März 2017 Michael Schmitz

Kanton Zürich verweigert Sans Papiers die Versammlungsfreiheit

«wo unrecht zu recht wird»: Konferenz am 18.3. in der ASZ und dem Maxim Theater in Zürich

Um abgewiesenen Asylsuchenden die Teilnahme an der Konferenz gegen die Bunker- und Eingrenzungspolitik zu ermöglichen, haben die Organisator*innen bei der Sicherheitsdirektion Ausnahmebewilligungen für die eingegrenzten Sans Papiers beantragt. Der Kanton hat diese nun abgelehnt. Den abgewiesenen Asylsuchenden das Recht auf Widerstand zu nehmen, ist die letzte Stufe der Entrechtung.

Abgewiesene Asylsuchende mit Eingrenzung dürfen für zwei Jahre die ihnen zugeteilte Gemeine oder den Bezirk nicht verlassen. Anderen falls drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängis. Damit die von diesen Massnahmen Betroffenen ihr verfassungsmässiges Recht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit wahrnehmen können, hat Anwalt Peter Nideröst im Auftrag der Organisator*innen für 48 Sans Papiers eine Ausnahmebewilligung beantragt. «In einer demokratischen Gesellschaft müssen auch diese Leute die Gelegenheit haben,  an einer politischen Bewegung teilzunehmen, wo es genau um ihre Rechte geht», meint Nideröst. Es gehe um «sehr zentrale Grundrechte, die gewahrt werden müssen».

Die Sicherheitsdirektion unter Führung von SP-Regierungsrat Mario Fehr hat dieses Gesuch nun abgelehnt. Die Teilnahme an der Konferenz könne «nicht unter wichtige Angelegenheiten im Sinne der bundesgerichtlichen Praxis subsumiert werden», so das Migrationsamt wörtlich. Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gelte nicht absolut. Abgewiesene Asylsuchende könnten nicht vorbehaltslos von den gleichen Freiheiten wie Schweizer*innen profitieren.

Nideröst kritisiert diese Entscheidung auch unter rechtlichen Gesichtspunken scharf: «Die Ablehnung ist gemessen am gesetzlichen Zweck der Eingrenzung klar unverhältnismässig. Bei der Meinungs- und Versammlungsfreiheit handelt es sich um zentrale Grundrechte. Den abgewiesenen Asylsuchenden das Recht auf Widerstand zu nehmen, ist die letzte Stufe der Entrechtung.»

Dokumentation (3 PDFs zum Download):

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